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SEPA Umstellung: EU verlängert Frist

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Eigentlich sollten ab Februar 2014 die neuen Regeln gelten. Die Umstellung auf SEPA Lastschriftverfahren und Überweisungen.

Doch jetzt muss die EU die Pläne verschieben, denn viele Firmen und Vereine sind einfach noch nicht so weit.

Somit gilt eine neue Frist für die SEPA Umstellung.

Frist zur SEPA Umstellung verlängert

Die Entscheidung ist gefallen. Die EU verlängert die Übergangsfrist bis zur endgültigen Umstellung auf das neue Zahlungssystem SEPA um sechs Monate. Damit will die EU verhindern, dass es zu einem riesigen Überweisungs-Chaos kommt und womöglich der Zahlungsverkehr teilweise oder sogar ganz unterbrochen werden könnte.

Ursprünglich sollte das SEPA Verfahren ab 1. Februar gelten. Doch die Umstellungsquote ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch nicht hoch genug, um einen nahtlosen Übergang auch gewährleisten zu können. Allerdings müssen die EU-Staaten und auch das Europaparlament der Entscheidung der EU-Kommission noch zu stimmen.

SEPA und die Folgen

SEPA steht für den Euro-Zahlungsverkehrsraum, der die 28 EU-Staaten und dazu Island, Liechtenstein, die Schweiz, Norwegen und Monaco umfasst. Ziel ist es, mit dem neuen Zahlungssystem den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinfachen.

Dafür müssen aber erst einmal alle Kontonummern und Bankleitzahlen umgestellt werden. Denn in Zukunft soll für Überweisungen nur noch die 22-stellige IBAN-Nummer zum Einsatz kommen.

SEPA Umstellung überfordert Unternehmen und Privathaushalte

Allein in Deutschland hinken viele Firmen und Vereine bei der Umstellung auf SEPA deutlich hinterher. Bereits zum Jahreswechsel hatten sowohl Bundesbank als auch Bundesverband auf diesen Umstand hingewiesen und eine entsprechende Reaktion von der EU gefordert. Denn es bleibt viel zu tun.

Zum Einziehen von Geld wird eine Gläubiger-ID benötigt. Für Kunden müssen Mandatsreferenznummern vergeben werden. Die Folge: Viel Software muss angepasst und aktualisiert werden.

So läuft die SEPA-Umstellung für Unternehmen

Zu aller erst müssen Kunden eine SEPA-Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen Hierfür bekommt man von seiner Bank einen Vertrag, den man unterschieben zurückschicken muss. Das ist der erste Schritt für zukünftige SEPA-Lastschriften.

Anschließend gilt es, eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen. Wer mit einer Buchungssoftware für Lastschriften arbeitet, muss diese SEPA-tauglich machen. Außerdem müssen alle Kontodaten aktualisiert werden. Zwar ist es möglich, die neue IBAN-Nummer manuell zu erstellen, allerdings ist davon abzuraten, um Fehler zu vermeiden. Verschiedene Banken bieten für die Umstellung sogenannte Umwandler oder Konverter an.

Mandatsreferenznummer

Zusätzlich muss für alle Kunden von denen man Geld einziehen möchte, eine Mandatsreferenznummer angelegt werden. Mandatsreferenznummer und Gläubiger-ID dienen zur eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Die Mandatsreferenznummer kann frei vergeben werden, darf aber maximal 35 Zeichen betragen.

Darüber hinaus muss jeder Einzelne, von dem man Geld einziehen möchte, über die Umstellung auf das SEPA-Verfahren, die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger-ID informiert werden.

Liegt eine Einzugsermächtigung vor, hat dieser auch nach der SEPA-Umstellung noch Bestand.

Keine Änderungen durch SEPA für Privatpersonen

Für alle Privatleute ändert sich erst einmal nichts. Daueraufträge werden von den Kreditinstituten ganz automatisch aktualisiert. Und außerdem gibt es noch Übergangsfristen bis zum Jahr 2016.


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